Fakten
Wissenswertes zur Buchhaltung
Grundlegende Prinzipien der Buchhaltung
Doppelte Buchführung
Die doppelte Buchführung ist ein System, bei dem jede Geschäftstransaktion in mindestens zwei Konten erfasst wird. Dabei wird für jeden Vorgang sowohl eine Soll- als auch eine Haben-Buchung vorgenommen. Das Prinzip beruht auf der Idee, dass jeder Vermögenswert (Aktiva) durch eine entsprechende Kapitalquelle (Passiva) finanziert wird. Dieses System ermöglicht es, die Genauigkeit der finanziellen Aufzeichnungen zu überprüfen und sicherzustellen, dass die Bilanz stets ausgeglichen ist.
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist eine vereinfachte Form der Buchführung, die vor allem von kleineren Unternehmen und Freiberuflern verwendet wird. Bei diesem System werden Transaktionen nur dann aufgezeichnet, wenn tatsächlich Zahlungsflüsse stattfinden – also bei Einnahmen, wenn das Geld eingeht, und bei Ausgaben, wenn das Geld ausgeht. Dieses Verfahren ist weniger komplex als die doppelte Buchführung und eignet sich besonders für Unternehmen, die keine verpflichtende doppelte Buchführung durchführen müssen.
Diese grundlegenden Prinzipien bilden das Fundament für die Organisation und das Verständnis von Geschäftstransaktionen in der Buchhaltung.
Wer muss eine Doppelte Buchhaltung führen?
In der Schweiz sind bestimmte Unternehmensformen gesetzlich dazu verpflichtet, eine doppelte Buchhaltung zu führen, um eine transparente und nachvollziehbare finanzielle Berichterstattung sicherzustellen.
Verpflichtung zur doppelten Buchhaltung
In der Schweiz sind juristische Personen, wie beispielsweise Aktiengesellschaften (AG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) und Genossenschaften, grundsätzlich verpflichtet, eine doppelte Buchführung zu führen. Diese Anforderung ergibt sich aus dem schweizerischen Obligationenrecht (OR), das klare Vorgaben für die Buchhaltung und Rechnungslegung von juristischen Personen macht.
Die doppelte Buchführung soll sicherstellen, dass die finanzielle Lage des Unternehmens transparent und nachvollziehbar dargestellt wird, was insbesondere für Gläubiger, Investoren und das Finanzamt von Bedeutung ist. Dabei werden alle Geschäftsvorfälle doppelt erfasst: einmal im Soll und einmal im Haben, um die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung korrekt und ausgewogen darzustellen.
Sind Selbeständigerwerbende verpflichtet eine Doppelte Buchführung zu führen?
In der Schweiz sind nicht alle Selbstständigerwerbenden verpflichtet, eine doppelte Buchführung zu führen. Die Verpflichtung zur doppelten Buchführung hängt von bestimmten Kriterien ab, insbesondere vom Umsatz des Unternehmens.
Gemäß dem schweizerischen Obligationenrecht (OR) müssen Einzelunternehmen und Personengesellschaften dann eine doppelte Buchführung führen, wenn sie in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren einen Jahresumsatz von mehr als 500.000 Schweizer Franken erzielen. Unternehmen, die diesen Umsatz nicht erreichen, können eine einfachere Buchhaltungsmethode anwenden, wie die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.
Kleinere Betriebe und Freiberufler, die unterhalb dieser Umsatzgrenze bleiben, sind also nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet und können ihre Finanzen mit einfacheren Methoden verwalten. Dies erleichtert insbesondere kleineren Unternehmen die Buchhaltung und reduziert den administrativen Aufwand.
Auslagerung in die Cloud
Der Trend viele Anwendungen in die Cloud zu verschieben, macht auch bei der Buchhaltung nicht halt.
Dazu sind wichtige Überlegungen nötig:
- Wo werden meine Daten gespeichert?
- Komme ich meinen gesetzlichen Pflichten nach?
- Aufbewahrungspflicht
- Editionspflicht (Kann ich meine Daten lesbar machen)
- Was ist, wenn der Anbieter nicht mehr da ist?
Sie sind selber verantwortlich für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Nicht der Anbieter Ihrer Software. Sei das Buchhaltung in der Cloud oder lokal installierte Software. Die beste Gewährleistung den gesetzlichen Pflichten nachzukommen ist das Papier. Der traditionelle Jahresend-Ausdruck ist weiterhin eine gute Lösung.
Nützliche Informationen
Buchzeichen
Bei der täglichen Erfassung der Geschäftsfälle in der Buchhaltung werden Informationen benötigt. Diese Tabelle soll helfen sie schnell zu finden
Buchzeichen
Name | Webseite | Kategorie |
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Buchführung OR 957 | Link | Buchhaltung |
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