Wer im Kanton Zürich Quellensteuer bezahlt, muss normalerweise keine ordentliche Steuererklärung ausfüllen. Trotzdem kann es interessant sein, freiwillig eine Steuererklärung einzureichen.
Der offizielle Begriff dafür lautet nachträgliche ordentliche Veranlagung, kurz NOV.
Doch lohnt sich eine Quellensteuer Steuererklärung wirklich?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Entscheidend sind das Einkommen, der Wohnort und vor allem die persönlichen Steuerabzüge.
In diesem Artikel zeige ich anhand von zwei einfachen Beispielen, wie gross der Unterschied sein kann. Wir vergleichen einen Bruttolohn von CHF 60’000 und CHF 80’000 und rechnen aus, wie sich eine NOV im Kanton Zürich auswirken kann.
Besonders interessant ist dabei die Säule 3a.
Was ist eine nachträgliche ordentliche Veranlagung?
Bei quellensteuerpflichtigen Arbeitnehmern zieht der Arbeitgeber die Quellensteuer direkt vom Lohn ab.
Die Quellensteuer wird auf den monatlichen Bruttoeinkünften berechnet. Welcher Tarif angewendet wird, hängt unter anderem von Zivilstand, Kindern und Kirchensteuerpflicht ab.
Bei einer NOV läuft es anders.
Nach Ablauf des Steuerjahres wird eine normale Steuererklärung erstellt. Einkommen, Vermögen und die persönlichen Steuerabzüge werden deklariert.
Die bereits bezahlte Quellensteuer geht dabei nicht verloren. Sie wird an die definitiv berechneten Steuern angerechnet.
Wichtig: Auch wenn Sie eine NOV beantragen, zieht Ihr Arbeitgeber weiterhin Quellensteuer vom Lohn ab, solange Sie quellensteuerpflichtig sind. Die NOV bedeutet also nicht, dass der monatliche Quellensteuerabzug entfällt. Nach Einreichung und Prüfung der Steuererklärung wird die bereits bezahlte Quellensteuer mit der definitiv berechneten Steuer verrechnet. Haben Sie zu viel Quellensteuer bezahlt, erhalten Sie die Differenz zurück. Ist die ordentliche Steuer höher, müssen Sie den fehlenden Betrag nachzahlen.
Warum heisst es „nachträgliche“ ordentliche Veranlagung?
Der Begriff ist durchaus wörtlich gemeint.
Während des Jahres wird zuerst Quellensteuer bezahlt. Nach Ablauf des Steuerjahres kann anschliessend eine ordentliche Veranlagung verlangt werden.
Für das Steuerjahr 2026 muss der Antrag beispielsweise spätestens am 31. März 2027 eingereicht werden.
Diese Frist kann nicht verlängert werden.
Man beantragt die NOV also nicht im Voraus für das nächste Steuerjahr.
Wann muss ich ohnehin eine Steuererklärung ausfüllen?
Eine NOV ist nicht immer freiwillig.
Wer im Kanton Zürich wohnt und quellensteuerpflichtig ist, wird unter anderem obligatorisch nachträglich ordentlich veranlagt, wenn die quellensteuerpflichtigen Bruttojahreseinkünfte mindestens CHF 120’000 betragen.
Auch weitere Einkünfte oder ein entsprechendes steuerbares Vermögen können zu einer obligatorischen NOV führen.
In diesem Artikel interessiert mich aber ein anderer Fall:
Eine Person verdient weniger als CHF 120’000 und überlegt sich freiwillig, eine Steuererklärung einzureichen.
Warum kann sich eine freiwillige Steuererklärung lohnen?
Hier liegt der entscheidende Unterschied zwischen Quellensteuer und NOV.
Die Quellensteuer wird anhand des Bruttolohns und des entsprechenden Quellensteuertarifs berechnet.
Bei der ordentlichen Veranlagung wird dagegen das steuerbare Einkommen ermittelt.
Vom Bruttolohn werden zuerst beispielsweise Arbeitnehmerbeiträge für AHV, IV, EO, ALV, Nichtberufsunfallversicherung und Pensionskasse abgezogen.
Danach können weitere zulässige Steuerabzüge hinzukommen.
Dazu gehören beispielsweise:
- Berufskosten
- Fahrkosten
- Mehrkosten für auswärtige Verpflegung
- Versicherungsabzüge
- Einzahlungen in die Säule 3a
- Weiterbildungskosten
- Schuldzinsen
- bestimmte Krankheitskosten
- Unterhaltsbeiträge
Das steuerbare Einkommen kann deshalb deutlich unter dem Bruttolohn liegen.
Quellensteuer und NOV werden unterschiedlich berechnet
Vereinfacht kann man sich die Berechnung so vorstellen:
Quellensteuer
Bruttolohn
→ Quellensteuertarif
→ Quellensteuer
Bei der NOV:
Bruttolohn
minus Sozialversicherungsbeiträge
minus Pensionskassenbeiträge
= Nettolohn gemäss Lohnausweis
Danach:
Nettolohn
minus Berufskosten
minus Versicherungsabzüge
minus Säule 3a
minus weitere zulässige Abzüge
= steuerbares Einkommen
Erst auf diesem steuerbaren Einkommen wird die ordentliche Steuer berechnet.
Und genau deshalb kann eine NOV interessant werden.
Lohnt sich die NOV? Zwei konkrete Beispiele
Schauen wir uns zwei Modellfälle für das Steuerjahr 2026 an.
Unsere fiktive Person:
- wohnt in Egg ZH
- ist alleinstehend
- hat keine Kinder
- gehört keiner steuerpflichtigen Kirche an
- ist angestellt
- verfügt über eine Pensionskasse
- hat keine weiteren Einkommen
Für die Quellensteuer gilt damit Tarif A0 ohne Kirchensteuer.
Der Gemeindesteuerfuss von Egg beträgt 2026 101 Prozent.
Wir vergleichen zwei Jahreslöhne:
CHF 60’000 und CHF 80’000.
Welche Abzüge berücksichtige ich?
Für unsere Modellrechnung verwende ich die Berechnungsparameter, die der Kanton Zürich auch für die Quellensteuertarife 2026 veröffentlicht.
Dazu gehören unter anderem:
- AHV/IV/EO: 5,3 %
- ALV: 1,1 %
- NBUV: 1 %
- BVG als Modellwert: 6,5 %
Der tatsächliche BVG-Abzug kann je nach Alter und Pensionskasse anders ausfallen. Die 6,5 Prozent dienen deshalb nur dazu, für beide Beispiele dieselbe nachvollziehbare Grundlage zu verwenden.
Zusätzlich berücksichtigen wir bei der NOV die Berufskostenpauschale.
Sie beträgt im Kanton Zürich 3 Prozent des Nettolohns, mindestens CHF 2’000 und höchstens CHF 4’000.
Wir rechnen die NOV anschliessend zweimal:
einmal ohne Säule 3a und einmal mit maximaler Säule 3a.
Für Angestellte mit Pensionskasse beträgt der maximale ordentliche Säule-3a-Beitrag 2026 CHF 7’258.
Beispiel 1: CHF 60’000 Bruttolohn
Bei CHF 60’000 Bruttolohn ergeben unsere Modellannahmen folgende Abzüge:
| Position | Betrag |
|---|---|
| Bruttolohn | CHF 60’000 |
| AHV/IV/EO | CHF 3’180 |
| ALV | CHF 660 |
| NBUV | CHF 600 |
| BVG Modellannahme | CHF 3’900 |
| Nettolohn | ca. CHF 51’660 |
Bei diesem Einkommen kommt für die Berufskosten die Mindestpauschale von CHF 2’000 zur Anwendung.
Zusätzlich berücksichtigen wir den entsprechenden Versicherungsabzug.
Damit gelangen wir ohne Säule 3a auf ein modellmässiges steuerbares Einkommen von ungefähr CHF 46’700.
Mit einer Einzahlung von CHF 7’258 in die Säule 3a sinkt es auf ungefähr CHF 39’500.
Quellensteuer gegenüber NOV
Die Quellensteuer beträgt in unserem Modellfall rund CHF 3’312 pro Jahr.
Für die NOV ergibt meine Modellrechnung folgende Grössenordnung:
| CHF 60’000 Bruttolohn | Steuer |
|---|---|
| Quellensteuer | ca. CHF 3’312 |
| NOV ohne Säule 3a | ca. CHF 3’795 |
| NOV mit max. Säule 3a | ca. CHF 2’809 |
Das Ergebnis ist interessant.
Ohne Säule 3a wäre die NOV in unserem Beispiel ungefähr CHF 483 teurer als die Quellensteuer.
Mit maximaler Säule 3a wäre die NOV dagegen ungefähr CHF 503 günstiger.
Die zusätzlichen Abzüge drehen in unserem Beispiel also das Ergebnis.
Beispiel 2: CHF 80’000 Bruttolohn
Nun machen wir dieselbe Rechnung mit CHF 80’000 Jahreslohn.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Bruttolohn | CHF 80’000 |
| AHV/IV/EO | CHF 4’240 |
| ALV | CHF 880 |
| NBUV | CHF 800 |
| BVG Modellannahme | CHF 5’200 |
| Nettolohn | ca. CHF 68’880 |
Die Berufskostenpauschale beträgt hier rund CHF 2’066.
Nach den weiteren berücksichtigten Abzügen ergibt sich ohne Säule 3a ein modellmässiges steuerbares Einkommen von ungefähr CHF 63’900.
Mit maximaler Säule 3a sinkt es auf ungefähr CHF 56’600.
Quellensteuer gegenüber NOV
Die Quellensteuer beträgt bei unserem Modellfall rund CHF 5’968 pro Jahr.
Der Vergleich sieht so aus:
| CHF 80’000 Bruttolohn | Steuer |
|---|---|
| Quellensteuer | ca. CHF 5’968 |
| NOV ohne Säule 3a | ca. CHF 6’687 |
| NOV mit max. Säule 3a | ca. CHF 5’405 |
Auch hier zeigt sich dasselbe Muster.
Ohne Säule 3a wäre die NOV ungefähr CHF 719 teurer.
Mit maximaler Säule 3a wäre sie dagegen ungefähr CHF 563 günstiger.
Der direkte Vergleich
Damit erhalten wir eine sehr übersichtliche Zusammenfassung:
| Bruttolohn | Quellensteuer | NOV ohne 3a | NOV mit max. 3a |
|---|---|---|---|
| CHF 60’000 | CHF 3’312 | ca. CHF 3’795 | ca. CHF 2’809 |
| CHF 80’000 | CHF 5’968 | ca. CHF 6’687 | ca. CHF 5’405 |
Bei CHF 60’000 ergibt sich mit maximaler Säule 3a in unserem Beispiel eine Ersparnis von ungefähr CHF 503 gegenüber der Quellensteuer.
Bei CHF 80’000 beträgt der Unterschied ungefähr CHF 563.
Ohne die zusätzliche Säule-3a-Einzahlung wäre die NOV dagegen in beiden Beispielen teurer.
Bedeutet das, dass sich eine NOV mit Säule 3a immer lohnt?
Nein.
Unsere Berechnung ist bewusst ein Modellbeispiel.
Der tatsächliche Steuerbetrag hängt von der jeweiligen Situation ab.
Schon der effektive Pensionskassenbeitrag kann von unseren angenommenen 6,5 Prozent abweichen.
Dazu kommen mögliche weitere Abzüge.
Wer beispielsweise einen abzugsfähigen Arbeitsweg, auswärtige Verpflegung, Weiterbildungskosten oder Schuldzinsen hat, kann bei der NOV ein tieferes steuerbares Einkommen erzielen.
Umgekehrt kann die persönliche Situation dazu führen, dass die NOV weniger attraktiv ist.
Deshalb würde ich aus unserer Berechnung nicht die Regel ableiten:
„Mit Säule 3a lohnt sich die NOV immer.“
Die bessere Aussage lautet:
Je höher die zusätzlichen Abzüge ausfallen, desto interessanter kann die NOV gegenüber der Quellensteuer werden.
Auch der Wohnort kann entscheidend sein.
Die Quellensteuertarife gelten im ganzen Kanton Zürich einheitlich. Bei der NOV wird dagegen der tatsächliche Steuerfuss der Wohngemeinde berücksichtigt.
Das zeigt ein Vergleich mit Meilen. Dort ist der Gemeindesteuerfuss tiefer als in Egg. In unserer Modellrechnung liegt die NOV bei CHF 60’000 und CHF 80’000 deshalb bereits ohne Säule 3a fast auf dem Niveau der Quellensteuer. Mit maximaler Säule 3a wird der Vorteil der NOV deutlich grösser.
Der Wohnort ist damit neben den persönlichen Abzügen ein weiterer wichtiger Faktor bei der Frage, ob sich eine NOV lohnt.
Einmal freiwillige NOV, weiterhin NOV
Dieser Punkt ist meiner Meinung nach besonders wichtig.
Eine freiwillige NOV sollte man nicht als unverbindlichen Test betrachten.
Wer mit Wohnsitz in der Schweiz freiwillig eine NOV beantragt, bleibt grundsätzlich auch in den folgenden Jahren im Verfahren der nachträglichen ordentlichen Veranlagung, solange die Quellensteuerpflicht besteht.
Auch bei einer obligatorischen NOV aufgrund der Einkommensgrenze von CHF 120’000 wird die ordentliche Veranlagung in den Folgejahren bis zum Ende der Quellensteuerpflicht weitergeführt.
Man sollte deshalb nicht nach dem Prinzip vorgehen:
„Ich probiere dieses Jahr einmal eine Steuererklärung aus. Falls sie teurer ist, bleibe ich nächstes Jahr wieder einfach bei der Quellensteuer.“
Gerade deshalb empfehle ich, die beiden Varianten vor dem ersten freiwilligen Antrag zu vergleichen.
Bis wann muss ich die freiwillige NOV beantragen?
Der Antrag auf nachträgliche ordentliche Veranlagung muss im Kanton Zürich bis spätestens zum 31. März des Folgejahres eingereicht werden.
Für das Steuerjahr 2026 ist die Frist somit:
31. März 2027
Die Frist kann nicht verlängert werden.
Der Antrag kann online über ZHservices gestellt werden.
Nach dem Antrag erhält man die Unterlagen für die ordentliche Steuererklärung.
Quellensteuerkorrektur und NOV sind nicht dasselbe
Eine Quellensteuerkorrektur sollte man nicht mit der freiwilligen Steuererklärung beziehungsweise NOV verwechseln.
Wurde beispielsweise ein falscher Quellensteuertarif verwendet oder das quellensteuerpflichtige Einkommen falsch berechnet, kann eine Korrektur der Quellensteuer relevant sein.
Wer dagegen persönliche Abzüge geltend machen möchte, benötigt dafür grundsätzlich die nachträgliche ordentliche Veranlagung.
Mein Fazit: Erst rechnen, dann NOV beantragen
Unsere beiden Beispiele zeigen gut, warum sich eine freiwillige Steuererklärung bei Quellensteuer lohnen kann, aber nicht automatisch lohnt.
Bei CHF 60’000 Bruttolohn kommen wir in unserem Modell auf rund CHF 3’312 Quellensteuer. Ohne Säule 3a wäre die NOV mit rund CHF 3’795 teurer. Mit maximaler Säule 3a sinkt die modellmässige Steuer dagegen auf rund CHF 2’809.
Bei CHF 80’000 sieht es ähnlich aus. Rund CHF 5’968 Quellensteuer stehen einer modellmässigen NOV von rund CHF 6’687 ohne Säule 3a beziehungsweise rund CHF 5’405 mit maximaler Säule 3a gegenüber.
Für mich zeigt das vor allem eines:
Die Frage ist nicht, ob Quellensteuer oder Steuererklärung grundsätzlich günstiger ist. Entscheidend sind das steuerbare Einkommen und die persönlichen Abzüge.
Die Säule 3a kann dabei einen erheblichen Unterschied machen. Auch Berufskosten und andere individuelle Abzüge können die Rechnung weiter verändern.
Und weil der Wechsel zur freiwilligen NOV Auswirkungen auf die Folgejahre hat, würde ich immer nach diesem Prinzip vorgehen:
Zuerst rechnen. Dann entscheiden.
Hinweis: Die Berechnungen in diesem Artikel sind vereinfachte Modellrechnungen für das Steuerjahr 2026. Insbesondere der BVG-Abzug wurde mit einem einheitlichen Modellwert berechnet. Die tatsächliche Steuerbelastung hängt von den persönlichen Verhältnissen ab. Der Artikel ersetzt keine individuelle Steuerberatung.
Möchten Sie eine NOV beantragen?
Dann hilft Ihnen meine Checkliste, alle Unterlagen für die Steuererklärung zusammenzustellen. So sehen Sie auf einen Blick, welche Dokumente und Angaben Sie für die Ausfüllung benötigen.