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Wer muss eine Doppelte Buchhaltung führen?

In der Schweiz sind bestimmte Unternehmensformen gesetzlich dazu verpflichtet, eine doppelte Buchhaltung zu führen, um eine transparente und nachvollziehbare finanzielle Berichterstattung sicherzustellen.

Verpflichtung zur doppelten Buchhaltung

In der Schweiz sind juristische Personen, wie beispielsweise Aktiengesellschaften (AG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) und Genossenschaften, grundsätzlich verpflichtet, eine doppelte Buchführung zu führen. Diese Anforderung ergibt sich aus dem schweizerischen Obligationenrecht (OR), das klare Vorgaben für die Buchhaltung und Rechnungslegung von juristischen Personen macht.

Die doppelte Buchführung soll sicherstellen, dass die finanzielle Lage des Unternehmens transparent und nachvollziehbar dargestellt wird, was insbesondere für Gläubiger, Investoren und das Finanzamt von Bedeutung ist. Dabei werden alle Geschäftsvorfälle doppelt erfasst: einmal im Soll und einmal im Haben, um die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung korrekt und ausgewogen darzustellen.

Sind Selbständigerwerbende verpflichtet eine Doppelte Buchführung zu führen?

In der Schweiz sind nicht alle Selbstständigerwerbenden verpflichtet, eine doppelte Buchführung zu führen. Die Verpflichtung zur doppelten Buchführung hängt von bestimmten Kriterien ab, insbesondere vom Umsatz des Unternehmens.

Gemäß dem schweizerischen Obligationenrecht (OR) müssen Einzelunternehmen und Personengesellschaften dann eine doppelte Buchführung führen, wenn sie in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren einen Jahresumsatz von mehr als 500.000 Schweizer Franken erzielen. Unternehmen, die diesen Umsatz nicht erreichen, können eine einfachere Buchhaltungsmethode anwenden, wie die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.

Kleinere Betriebe und Freiberufler, die unterhalb dieser Umsatzgrenze bleiben, sind also nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet und können ihre Finanzen mit einfacheren Methoden verwalten. Dies erleichtert insbesondere kleineren Unternehmen die Buchhaltung und reduziert den administrativen Aufwand.